Zulassung von Brandschutztüren
Die Prüfung von Brandschutztüren erfolgt nach DIN 4102 Teil 5 inklusive der Dauerfunktionsprüfung nach Teil 18, die Brandschutzverglasungen werden nach Teil 13 der DIN 4102 in anerkannten Materialprüfungsanstalten und Instituten geprüft.
Mit der Zulassung durch das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin (DiBt) wird der Nachweis für alle Bundesländer erbracht.
Bestandteil einer Bauaufsichtlichen Zulassung für Feuerschutzabschlüsse (FSA):
- 1‑flg. Und 2‑flg. Tür in einer Zulassung
- Rauchschutz (RS) integriert
- Seitenteile und Oberlicht in begrenzten Abmessungen
- Ein Zulassungskennzeichen am FSA
- Dokument „A“ und Dokument „B“
Im Dokument „A“ werden geregelt:
- Abhängigkeiten und Ausführungsvarianten
- Profile
- Beschläge
- Kerneinlagen, Dichtungen, Dämmschichtbildner und Kleinteile
Im Dokument „B“ werden geregelt:
- Befestigungsarten
- Wand- und Deckenabschlüsse
Dokument „A“ und „B“ werden nur auf Verlangen und nur Auszugsweise zur Verfügung gestellt.
Einbauanleitung:
Jeder Feuerschutzabschluss (Brandschutztür) ist mit einer schriftlichen Einbauanleitung auszuliefern, die der Antragsteller in Übereinstimmung mit dieser allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung erstellt und die mindestens die für den jeweiligen Feuerabschluss relevanten Teile des Dokuments „B“ bei der Berücksichtigung der jeweiligen Einbausituation sowie folgende Angaben enthalten muss:
- Angaben über den Einbau des Feuerabschlusses
- Hinweise auf zulässige Ausführungsvarianten und Zubehörteile
- Anweisungen zum ggf. notwendigem Zusammenbau (z.B. bei Zargen)
- Hinweise bezüglich der Verwendung von Feststellanlagen
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