Feuer ebenso wie Rauch sind drastisch lebensbedrohlich und lösen bei vielen Personen panisches Handeln aus. Deshalb gilt es dafür Sorge zu tragen, dass in Flammen stehende und von hochgiftigen Rauchgasen erfüllte Gebäudeteile im Ernstfall abgegrenzt werden können. Auf jene Weise lässt sich die Brand- und Rauchausbreitung unterbinden und den Personen im Gebäude bieten sich sichere Fluchtwege. Zu diesem Zweck steht heute eine breite Auswahl an Brandschutztüren und Festelementen zur Wahl, welche eine den individuellen Bedingungen angepasste Lösung realisierbar machen.
Ein wesentlicher Baustein des vorbeugenden Brandschutzes ist der bauliche Brandschutz. Die Musterbauordnung legt diesbezüglich Richtlinien fest, wie Bauwerke errichtet werden müssen, damit sich Ausbruch und Ausbreitung von Bränden im Großen und Ganzen vermeiden lassen. Sie unterteilt Gebäude in so genannte Brandabschnitte, welche in Abhängigkeit nach Gebäudeart plus Verwendung eine maximale Größe nicht übersteigen dürfen. Innerhalb dieser Gebäudeabschnitte muss gewährleistet sein, dass der Fluchtweg im Falle eines Feuers zur Errettung von Personen, die sich im Haus aufhalten, eine Länge von 25 m in einem gesicherten Sektor keinesfalls überschreitet. In Sonderfällen sind auch 35 m zulässig. Unter gesicherten Bereichen sind in erster Linie Flure, Treppenhäuser oder Ausgänge zu verstehen. Die Breite dieser Fluchtwege ist abhängig von der möglichen Personenanzahl im Gebäude.
Schutzklassen sowie Bauarten
Brandschutztüren werden grundsätzlich selbst schließend gebaut. Brandschutztüren bedingen eines brandtechnischen Prüfzeugnisses, das nach Bestehen einer Brandprüfung des Elementes durch eine unabhängige Prüforganisation (z.B. Materialprüfungsanstalt MPA) erteilt wird. Anhand diesem Prüfzeugnis erhält der Produzent die bauaufsichtliche Zulassung bei dem DIBt in Berlin. Hierbei werden hinsichtlich dem Einsatzzweck entweder die feuerhemmende Wirkung oder die Feuerbeständigkeit der Kombination von Türelement und Zarge geprüft. Feuerhemmende Türen müssen einer Beaufschlagung von Feuer wenigstens 30 Minuten aushalten (feuerhemmend) und werden dann als T30 zertifiziert. Bei hochfeuerhemmenden Türen (T60) wird eine Widerstandszeit von 60 Minuten gefordert und T90 Türen werden mit ihrer Widerstandsdauer von 90 Minuten als feuerbeständig bezeichnet. Die selbige Klassifikation gibt es bei Wänden mit den Bezeichnungen F 30, F 60 und F 90. Bei Wänden, die nicht aus Glas sind, ist eine weitere Klassifizierung (F 120) zu finden. Da von den giftigen Rauchgasen eine mindestens ebenso große Gefährdung für Gesundheit und Leben ausgeht, werden Brandschutztüren in den meisten Fällen entsprechend DIN 18095 sogar rauchdicht ausgeführt. Rauchschutztüren werden obendrein mittels einer Angabe ihrer höchstmöglichen Temperaturbeanspruchung gekennzeichnet, z.B. “200”. Die Daten des Herstellers bezüglich Schutzklassen und Bauarten sind in der Regel zuverlässig. Weil für eine gültige bauaufsichtliche Zulassung muss ein so genannter Überwachungsvertrag geschlossen werden. Er beinhaltet neben einer Pflicht zur Eigenüberwachung zusätzlich die Regelung einer Fremdüberwachung. Deswegen liegt es im Belang des Herstellers, korrekte Angaben zu machen, mit denen der Planer arbeiten vermag. Ferner wird die Planungsunterlage von der MPA geprüft.
Ausführungsvarianten
Die Skala reicht von vollflächigen ein- und zweiflügeligen Stahlblechtüren über Stahltüren mit Durchblick gewährenden Teilverglasungen bis zu groß- und vollflächig verglasten Türen sowie Festelementen in Stahl‑, Stahl-/Alu- oder sogar Ganzaluminium-Profilkonstruktion. Einen gewissen Einfluss auf die Türwahl haben weiterhin die Wandbaustoffe, für die die Türen bauaufsichtlich zulässig sein müssen. So kann eine für Beton- oder Massivmauerwerk zugelassene Brandschutztür keineswegs freilich auch in Ständerwände montiert werden. Führende Hersteller bemühen sich allerdings um ein möglichst gefächertes Einsatzgebiet ihrer Produkte, um einen profitablen Einsatz und nicht demnach auch ein harmonisches Architekturdesign sicher zu stellen. Zu den architektonisch anspruchsvollen Varianten zählen bspw. planebene Oberflächen, Scharniere, Drücker wie Knauf in Edelstahl sowie Zargenvarianten mit umlaufenden Sonderprofilen, der so genannten Schattennut.

Brandschutztür T90‑2 “H16” von Hörmann
Stahltüren für hoch beanspruchte Positionen
Allerorts dort, wo Kollisionen mit Türblatt oder Zarge nicht auszuschließen sind, kommen in erster Linie vollflächige Stahltüren in Verknüpfung mittels Stahl-Zargen zum Einsatz. Das gilt für Abschlüsse in Produktionsbetrieben, Werkstätten, Vorrat- sowie Kellerräumen, im Backstage-Bereich von Theatern und Konzerthallen, für Sportbauten, für die Regiebereiche bei Hotels und Gaststätten, gleichwohl auch für Heizungskeller und Abstellräume in Wohnhäusern, um nur einige der vielen Einsatzgebiete zu bezeichnen. Hierbei kommen nicht nur funktionale, sondern auch ästhetische Aspekte zum Zuge. In Flucht- und Rettungswegen empfehlen sich teilverglaste Elemente, da jene die Möglichkeit offerieren, einen gewissen Überblick über die Brand- und Rauchsituation zu erlangen und z.B. einen Flashover, also ein schlagartiges Übergreifen durch Öffnen jener Tür zu verhindern. Verglasungen können auch die Arbeit von Feuerwehr- und Rettungskräften vereinfachen. Doch auch im Normalbetrieb bieten verglaste Elemente Sicherheit. Sie ermöglichen eine bessere Überprüfung des Bereiches hinter dem Türelement. Obendrein vermindern diese die Unfallgefahr, weil Menschen auf der anderen Seite dieser Brandschutztür frühzeitig erkannt werden. Bei einbruchgefährdeten Positionen ist darauf zu achten, dass die Verglasung auf die Weise bemessen und positioniert wird, dass ein Durchstieg nachdem Einschlagen der Scheibe auf keinen Fall möglich ist. Als Etagenabschluss in mehrstöckigen Verwaltungen wie auch Werträume konträr dazu ebenso als Wohnungsabschluss bei Mehrfamilienhäusern werden häufig auch so bezeichnete Multifunktionstüren gewählt, die Feuer- und Rauchschutz mit Schallschutz und Einbruch hemmenden Eigenschaften kombinieren.
Rauchschutz-Türen
Wie Feuerschutztüren werden Rauchschutztüren grundlegend selber schließend ausgelegt und können mittels Feststellanlagen zur ungehinderten Passage offen gestellt werden. Im Brandfall stellt eine Auslösung per Rauchgasmelder wie bei Brandschutztüren das funktionsgemäße Verschließen sicher. Die Auslösung vermag lokal über eine Feststellvorrichtung mit integriertem Rauchgasmelder geschehen. Oder jene lokale Version wird mittels einem System vernetzter Türen angeschlossen, die stadial über Brandmeldeanlagen geschützt werden.
Feuerschutz-Tore
Bei Großobjekten der Industrie sowie Werkhallen und großen Tiefgaragen sind großflächige Brand- und Rauchschutzabschlüsse unverzichtbar, weil hier entsprechende Öffnungen im Sinne des Brandschutzes sicher geschlossen werden müssen. Die Landesbauordnungen wie auch andere relevante Verordnungen beinhalten die dafür definierten Richtlinien über die maximale Größe einer Nutzungsfläche ebenso wie die maximale Rettungsweglänge. Da, wo doppelflügelige Türen den Größenanforderungen nicht zureichen, kommen feuerhemmende (T30) vielmehr feuerbeständige (T90) Brandschutztore zum Einsatz. Die bauaufsichtliche Zulassung definiert hier Grenzen in der Größe von Brandschutztüren. In der DIN 18100 ist jener Hinweis zu finden, dass eine Tür nur bis zu einer Größe von 2.500 x 2.500 mm als Tür gilt. Wird jenes Maß überschritten, müssten die entsprechend größeren Abschlüsse eigentlich als Brandschutztore gelten. In der Realität sind hingegen häufig Türen mit Maßen von 3.000 x 3.000 mm zu finden, die nicht als Tore bezeichnet werden können. Für Tiefgaragen und Zwischenabschlüssen in Gewerbebetrieben als auch Lagerhallen finden in der Regel preisgünstigere ein- oder auch zweiflügelige Brandschutz-Schiebetore Anwendung. Der Schließvorgang wird üblicherweise über ein Gegengewicht sichergestellt. Eine Ausführung mit Schlupftür ermöglicht einen schnellen und bequemen Personendurchgang. Vor der Ausbreitung giftiger Rauchgase schützt eine auf Wunsch ebenso mögliche rauchdichte Variante. Als Alternative bieten sich auch mit Rauchschutzfunktion lieferbare, senkrecht öffnende wie schließende T30 oder T90 Feuerschutz-Sectional-Tore an. Diese bei Gewerbebauten vermehrt zum Einsatz kommende Torbauart hat als Feuer- und Rauchschutzabschluss den Vorteil, auch mittels Verglasung lieferbar zu sein, folglich im Ernstfall einen Überblick über die Situation hinter dem geschlossenen Tor zu zeigen, sofern dies nicht durch Rauchbildung erschwert oder gar verhindert wird. Als Vorzug des Sectional-Tores gegenüber dem Schiebetor ist zu nennen, dass Sectional-Tore anders als Schiebetore keinen seitlichen Abstellplatz benötigen, so dass der Hallenraum auch um die Toröffnung uneingeschränkt nutzbar ist, denn Sectional-Tore werden entweder oberhalb des Torsturzes, unter dem Hallendach oder ebenfalls waagerecht in den Hallenraum ragend oberhalb des Torsturzes geparkt. Als weitere Alternative sind noch Rolltore zu benennen, die bei sonderlich hohen Toröffnungen zum Einsatz kommen.
Feuerschutz- mit Eleganz
Die moderne Glas-Fassaden-Architektur ruft geradezu nach einer Entsprechung im Innenausbau. Brand- und Rauchschutzabschlüsse sollten dabei keine Ausnahme bilden. Großflächig verglaste Brand- und Rauchschutzabschlüsse als transparente Brandschutzelemente lassen das Tageslicht zu, sind nicht nur optisch ansprechend, sondern bieten im Brandfall auch entsprechend der Erhaltung von Gesundheit wie auch Leben der Menschen im Gebäude entscheidende Vorteile. Dadurch, dass sie Einblick in die in Möglichkeit genommenen Fluchtwege zulassen, sind Feuer und Rauch auf Distanz zu lokalisieren. Dadurch wird einer falschen Fluchtwegwahl, die eventuell geradlinig ins Feuer führt und kaum einen Rückweg erlaubt, vorgebeugt. Darüber hinaus vermag ein einsehbarer Fluchtweg Panikreaktionen verhindern. Beides hat die Ausbreitung großflächig verglaster, volltransparenter Abschlüsse ebenso begünstigt wie auch die Innovationskraft der einschlägigen Industrie, die mittlerweile mit einer breiten Gesamtheit ebenso eleganter wie funktionell überzeugender Beispiele großflächig verglaster Lösungen aufwartet. Hierbei spielen stabile Stahlprofilkonstruktionen eine genauso wichtige Rolle wie auch bei Fassaden und im Innenausbau zunehmend Verbreitung findende feingliedrige Aluminiumprofilsysteme. Optisch wie technisch überzeugend sind gleichwohl Innovationen wie feuerhemmende Automatik-Brandschutzschiebetüren. Diese verfügen über einen elektrischen Antrieb mit flächendeckender Sensorüberwachung, der die Brandschutztür bei drohender Kollisions- oder Quetschgefahr sofort stoppt.
Zusammenspiel von Aussehen und Funktion
Die Wahl zwischen Leichtmetall und Stahl wird in erster Linie durch die Betriebsanforderungen bestimmt. So wird man Steuerstände und Bürotrakte in Industrie- und Gewerbebetrieben eher in robustem Stahl ausführen, obgleich in einem Hotel, einem Tagungszentrum oder einer Verwaltung aus optischen Belangen vielmehr Alu-Profile favorisiert werden dürften. In Krankenhäusern, wo es bei dem vereinzelt eiligen Krankentransport zu Berührungen mit der Gebäudestruktur kommen kann, ist meist ebenso Stahl gefragt, wenngleich ein System mit sehr schlanken Profilen den Vorzug finden kann, weil es wohnlicher wirkt. Alle jene Ausführungen stehen als T30- wie auch T90-Ausführungen mit gleichzeitiger Rauschutzfunktion zur Auswahl und werden durch angepasste F 30- und F 90-Festelemente wie noch Oberlichter ergänzt. Somit werden praktisch endlose, raumhohe Brand- und Rauchschutzabschlüsse realisierbar, wodurch innerhalb einer Systemreihe Ansichtsgleichheit vorhanden ist. Eine interessante, besonders großzügig wirkende Lösung stellen F 30-Stahl-Systemwände dar, die lediglich ein Fußboden- und ein Deckenprofil brauchen und auf senkechte Profile durchweg verzichten. Bei diesem System sind die einzelnen Glasflächen mittels transparente oder schwarze Silikonfugen verbunden. Auch in Eckebereichen verzichtet jenes System auf Pfosten und stößt die Verglasungen stumpf mit Silikonfuge, wenngleich die Verbindung lediglich als Kantenschutz durch dünne Metallwinkel überdeckt wird. Bei Gebäudeumwidmungen wie auch Altbausanierungen stellt sich immer wieder das Problem beengter Raumverhältnisse und knapper Durchgangsweiten. Dieses Problem lässt sich durch die Verknüpfung schlanker Stahlprofile mit einer Eck- oder Umfassungszarge grazil lösen. Einen architektonisch wichtigen Gesichtspunkt stellt fernerhin die umfassende Ansichtsgleichheit von Feuer- und Rauchschutzelementen dar, denn ebendiese ermöglicht ein in sich stimmiges Architekturdesign. Durchdachte Systemlösungen ermöglichen problemlose Anschlüsse an Gewölbebögen, Unterzüge wie auch Schrägen und lassen sich außerdem einfach den notwendigen Grundrissverläufen anpassen.
Fotos: Hörmann KG